Reserveringsinfo
Reserveringen zijn dan pas geldig, wanneer de verlangde aanbetaling volgens reserveringsbrief op tijd ontvangen is. Wij verzoeken u, ons de creditkaartgegevens toe te zenden (16 nummers + afloopdatum maand/jaar), want wij kunnen bij de overschrijving geen onkosten overnemen. Onze rekening: Hypobank Bludenz, rekeningnummer: IBAN: AT925800013367662012, BIC: HYPVAT2B, Kontoinhaber: Landhaus Walch
Algemene aanbetalings- en annuleringsvoorwaarden voor tourist kampeerders:
In geval van no-show, late aankomst of vervroegd vertrek wordt de gehele reserveringstijd in rekening gebracht. Annuleringskosten: Bij annulering tot 3 maanden voor aankomst brengen wij het aanbetalingsbedrag in rekening als administratiekosten, tot 30 dagen voor aankomst bedragen de annuleringskosten 50%, tot 14 dagen voor aankomst 75% en tot 7 dagen voor aankomst 90%. Bij annulering binnen een week voor aankomst betaalt u het gehele reserveringsbedrag.
Voor het overige zijn de Algemene Voorwaarden van het Hotelbedrijf (AGBH 2014) van toepassing op een reservering.
Bij reserveringen voor een verblijf tot 6 nachten verrekenen wij een kort verblijf toeslag volgens prijslijst.
Huisdieren zijn toegestaan, maar ze mogen op de camping alleen aan de lijn gehouden worden en ze mogen niet in het campinggebouw (behalve in de hondedouche).
Als betaalmiddel accepteren we contante betalingen in EURO en oostenrijkse, zwitserse, nederlandse en duitse EC-kaarten (Maestro-kaart), Visa & Eurokaart.
Algemene aanbetalings- en annuleringsvoorwaarden voor permanente kampeerders:
Winter pitch: De borg wordt ook beschouwd als een administratiekosten. In geval van annulering vanaf 1 juni wordt het gehele veld in rekening gebracht.
Zomer pitch: De borg wordt ook beschouwd als een administratiekosten. In geval van annulering vanaf 1 maart wordt het gehele veld in rekening gebracht.
Jaarlijkse pitch: De jaarlijkse pitch wordt gereserveerd voor het volgende zomer- en winterseizoen of winter- en zomerseizoen. In geval van annulering wordt de jaarlijkse prijs in rekening gebracht.
Alle prijzen en informatie op deze site zijn onder voorbehoud van fouten en wiizigingen!
Annuleringsverzekering
Om annuleringskosten te voorkomen, bieden wij u een annuleringsverzekering tegen lage kosten. In het geval van een reis handicap als gevolg van ziekte, ongeval, overlijden, significante materiële schade, fatale ziekte van de familieleden en onvrijwillig verlies van baan, zal u geen kosten (lege bed fee). U ontvangt een restitutie van de aanbetaling. Voor de verzekering rekenen wij u EUR 75,00 per kampeerplaats voor de duur van uw gehele verblijf.
Hoe wordt het gedaan? Bevestig de verzekering schriftelijk binnen 24 uur na reservering.
Lieve campinggast,
van harte WELKOM,
Braz, Januar 2024
Familie Walch heet u van harte welkom op de camping.
Het hele kampeerterrein werd volgens exact vastgestelde Feng Shui criteria gebouwd en verkreeg zo een ideale energetisering - het garandeert voor hoogste ontspanning en welzijnsgevoel.
Wij wensen u ontspannende uren en vele geluksmomenten
Familie Walch
Campingregels
- Der Platz ist offen von 07.00 – 20.30 Uhr.
- Wir bitten Sie, bei Ihrer Erstankunft den Meldeschein auszufüllen. Für die Anmeldung benötigen wir ihre Ausweise (gesetzliche Meldepflicht). Dies gilt auch für Kurzzeit-Besucher. Alleinreisende Jugendliche haben bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bei der Anmeldung eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Eine Prüfbescheinigung für Flüssiggas-Anlagen in Fahrzeugen (Gas-TÜV) wird benötigt. Personen mit ansteckenden Krankheiten können nicht als Gäste aufgenommen werden. Mit der Anmeldung erklärt der Camper, frei von solchen Krankheiten zu sein und bestätigt die Einhaltung dieser Campingplatzordnung.
- Der Aufenthalt wird nach der Anzahl der auf dem Platz verbrachten
Nächte und Personen lt. Preisliste berechnet. Abreisezeiten sind von 08.00 - 11.00 Uhr. Bei Abreise nach 11.00 Uhr wird ein weiterer Tag in Rechnung gestellt. Anreise erfolgt von 14.00 – 20.30 Uhr. - 12.00 – 14.00 Uhr ist Mittagsruhe bzw. wird am Aushang an der Reception bekannt gegeben. 22.00 – 07.00 Uhr ist Nachtruhe. Während dieser Zeit sind keine Be- und Entladungen am Platz erlaubt.
- Ihr Auto stellen Sie bitte immer am Parkplatz ab. Pro Stellplatz ist ein Auto im Preis inkludiert. Jedes weitere Auto muss bei der Anreise angemeldet und die Gebühr lt. Preisliste bezahlt werden. Generell gilt im ganzen Campingplatzbereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung vom 10 km/h.
- Der Caravan bzw. das Wohnmobil sowie das Vorzelt muss in einem ausgezeichneten technischen und äußerlichen Zustand sein. Weiters sind sämtliche hygienische Voraussetzungen lt. Vorarlberger Hygienegesetz zu erfüllen. Bei Geruchs- oder Geschmacksbelästigung muss der Platz sofort geräumt werden
- Der 220 m² Wellnessbereich ist laut Aushang der Öffnungszeiten für Sie zugänglich. Kinder bis einschließlich 13 Jahre haben keinen Zutritt. Die Wellnessanlage ist ein Ruhe-, Erholungs- und Nacktzonenbereich. Vor dem Benutzen der Einrichtungen unbedingt Duschen. Zutritt mit Straßenschuhen nur bis zum Umkleidebereich
- Radios, TV’s etc sind auf dem Campingplatz nur bedingt erlaubt. Ihr Nachbar sollte sich nicht durch laute Musik belästigt fühlen.
- Wäsche und Geschirr nur in den dafür bestimmten Einrichtungen waschen.
- Mülltrennung ist für uns ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz, Bitte entsorgen Sie Ihren Abfall in den dafür vorgesehenen Behältern bei der Recyclingstation. Die Station ist täglich von 08.00 – 18.00 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie, dass kein mitgebrachter Müll entsorgt werden darf. Wenn es sich um Müllsäcke handelt, bitten wir Sie, jene nur verknotet zu entsorgen, dass dies nicht zu Verschmutzungen und Geruchsbelästigungen führt. Die Anlage ist VIDEO überwacht.
- Bitte keine Löcher und keine Gräben um die Zelte ziehen! Achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder anderes Campingzubehör gefährdet wird. Kennzeichnen Sie schlecht erkennbare Gefahrenquellen durch gut ersichtliche Markierungen.
- Die Bestimmungen des Vorarlberger Campingplatzgesetzes sind ausnahmslos einzuhalten.
- Miteingebrachte Gegenstände bzw. Fahrzeuge (Autos, Wohnmobil, Wohnwagen etc.) sind vom Platzbetreiber nicht versichert. Daraus folgend haften wir für keine Schäden – ob elementarer Natur oder durch Rasenmähen, Schneefräsen oder Schneeräumung. Jeder Mieter muss sein Risiko selber versichern.
- Hunde sind im gesamten Gemeindegebiet und am Platz an der Leine zu führen. Der Zutritt ins Campinggebäude ist aus hygienischen Gründen vom Gesetzgeber nicht erlaubt. Alle mitgebrachten Haustiere müssen angemeldet und dürfen nur angeleint geführt werden. Es darf vom Tier keine Gefahr oder nicht hinnehmbare Störungen ausgehen. Verunreinigungen durch Tiere sind auf dem Campingplatz nicht gestattet. Sollte dies trotzdem mal passieren, sind diese durch den Tierhalter umgehend zu entfernen.
- Grillplätze - Lagerfeuer bzw. offenes Feuer (auch Grillen mit Holzkohle) ist auf dem ganzen Campingplatzgelände - außer auf dem Grillplatz beim Kinderspielplatz - verboten. Glut und Feuer sind ständig zu beaufsichtigen. Unmittelbar nach dem Grillen muss der Rost gereinigt und der Grillplatz sauber verlassen werden. Bei erhöhter Waldbrandgefahr kann der Platzwart ein Grillverbot aussprechen.
- Sanitäre Anlagen - Wir bitten Sie die Sanitäranlagen sauber zu verlassen. Kinder unter 6 Jahren ist das Betreten der Anlagen nur mit Begleitung Erwachsener gestattet.
- Gemeinschaftsbereiche – Aufenthaltsraum: Hinterlassen Sie keine privaten Gegenstände und Nahrungsmittel im Aufenthaltsraum. Schalten Sie als letzter das Licht ab und schließen Sie bitte die Türe. Kinderspielzimmer: Kinder unter 6 Jahren haben nur Zutritt mit Erwachsenen. Vor Verlassen des Raumes die Spielsachen bitte aufräumen und die Lichter abschalten.
- Für abhanden gekommene Gegenstände jeglicher Art wird keine Haftung übernommen.
- Im Campinggebäude ist von 22.00 – 07.00 Uhr Nachtruhe. Wir bitten hierbei um Verständnis für die Gäste, die im Haus schlafen.
- Strom/Gas: Zur Erfassung des Stromverbrauchs haben wir einen amtlich geeichten Stromzähler. Gasanlagen und Gasheizungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und sind vom Camper regelmäßig warten zu lassen. Für etwaige Schäden haftet der Camper selbst. Die Abrechnungen erfolgen am Abreisetag bzw. nach Saisonende lt. Preisliste.
- Elektrische Anlagen: Die durch den Camper angeschlossenen elektrischen Anlagen haben den gültigen DIN/VDE-Vorschriften zu entsprechen und sind auf eigene Kosten prüfen zu lassen. Dem Campingplatzbetreiber sind auf Verlangen entsprechende Nachweise vorzulegen.
- Bei Beschädigung an Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes haftet der Schadensverursacher. Für Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums der Gäste durch Dritte sowie Verletzungen oder Unfälle übernehmen wir keine Haftung. Wir empfehlen daher eine private Vorsorge in Form einer Versicherung
- Kinder: Für Kinder steht ein Spielplatz zur Verfügung. Eltern haben Ihre Kinder ständig verantwortungsvoll zu beaufsichtigen. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht haften sie für Schäden, die durch die Kinder verursacht werden
- In Ausübung des Hausrechtes darf die Geschäftsleitung die Aufnahme von Personen verweigern oder sie des Platzes verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz erscheint. Alkoholisierten Gästen und Besuchern ist der Aufenthalt auf dem Campingplatz untersagt.
- Sicherheit: Das Begehen und Befahren der Wege erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Regen, Schneefall sowie Frost überzeugen Sie sich bitte selbst ob die Witterungsverhältnisse dies zulassen. Die Wege können nicht zu jederzeit und in jedem Fall geräumt werden.
- Balkonkraftwerke bis 800 W: Nach § 8 Abs. 2 Vorarlberger Campingplatzgesetzes kann der Betreiber in der Platzordnung das Benutzen von Balkonkraftwerken untersagen. Dies lässt sich mit § 1 der Campingplatzverordnung begründen: Campingplätze sind so zu gestalten, dass insbesondere den Erfordernissen der Sicherheit entsprochen wird und gegenseitige Störungen der Benützer vermieden werden. Nicht zertifizierte Balkonkraftwerke bieten keine ausreichende Sicherheit. Daraus ergibt sich für den Betreiber die Pflicht, deren Nutzung auf dem Campingplatz zu untersagen, um die Sicherheit aller Gäste zu gewährleisten. Die Nutzung von Balkonkraftwerken auf Campingplätzen sind aus rechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen untersagt, insbesondere wenn es sich um ortsfeste oder nicht zertifizierte Anlagen handelt. Anlagen über 800 W müssten von der Behörde abgenommen werden und sind daher auch nicht erlaubt!
Erweiterte Punkte für Dauerstandplätze:
- Sämtliche oben angeführte Platzordnungspunkte gelten auch für Dauer- Langzeitcamper
- Bauliche Veränderungen an Wohnwagen oder an sonstigen Einrichtungen, sind nur mit schriftlicher Zustimmung möglich.
- Die Verlängerung des Vertrages wird per Newsletter mitgeteilt und muss dann laut Inhalt schriftlich bestätigt werden.
- Die Anzahlung gilt zugleich als Bearbeitungsgebühr. Bei einer Stornierung des Sommerstellplatzes nach dem 01. März und des Winterstellplatzes nach 01. Juni wird der gesamte Stellplatzpreis in Rechnung gestellt.
- Alle im Lageplan eingezeichneten Plätze werden als Dauerstandplätze vermietet.
Bei Missachtung der Platzordnung erfolgt Platzverweis!
Lieve campinggast, de campingregels zijn niet bedoeld als plagerij. De bovengenoemde regels zullen eraan bijdragen, dat u en de andere campinggasten een uiterst aangenaam verblijf zullen hebben op Walch’s Camping & Landhaus